Auf meinen Strafantrag gegen den bayrischen Innenminister Joachim Herrmann von Anfang April habe ich zwischenzeitlich eine Antwort von der Staatsanwaltschaft bekommen. Wenig überraschend wurde die Einleitung eines Verfahrens abgelehnt.
Als Nichtjurist habe ich den Eindruck, dass man sich durchaus Mühe mit der Begründung der Ablehnung sowie der strafrechtlichen Bewertung gemacht hat und mich nicht nur mit ein paar Textbausteinen abgespeist hat.
Bemerkenswert finde ich dabei folgendes, vielleicht gibt es unter den Lesern einen Juristen, der die einzelnen Punkte bewerten kann:
- Meine Bezeichnung „legale gewalthaltige Videospiele“ bezeichnet die Staatsanwaltschaft als Euphemismus. Sie bezeichnet sie stattdessen als Killerspiele, wohlgemerkt ohne Anführungszeichen. Ist das die korrekte juristische Bezeichnung? Muss man dann legale gewalthaltige Filme als Killerfilme, legale gewalthaltige Bücher als Killerbücher und legale gewalthaltige Musik als Killermusik bezeichnen?
- Man kann nur beleidigt werden, wenn man gezielt als Einzelperson oder Teil einer erkennbaren Personengruppe angesprochen wird. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist es zweifelhaft, ob Videospieler eine erkennbare Personengruppe darstellen.
Ergänzung von mir: Mehr zu dieser Thematik findet man in der Wikipedia unter: „Soldaten sind Mörder„
Danach sind Gruppen nur dann beleidigungsfähig, wenn sie eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Aufgabe erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können. Ein Grund mehr, dass sich die Gamer organisieren sollten. - Die Äußerungen von Herrn Herrmann stehen unter dem dem Schutz des § 193 StGB „Wahrung berechtigter Interessen“. Danach sind abwertende Äußerungen, auch gerade in der politischen Meinungsbildung, nur dann strafbar, wenn sie aus formalen Gesichtspunkten zu beanstanden sind. Die Staatsanwaltschaft nennt hier als Beispiel derbe Schimpfworte.
- Volksverhetzung liegt nicht vor, dazu hätte Herr Herrmann zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufrufen müssen.
Bemerkung von mir am Rande: Das trifft für die Äußerung von Herrn Herrmann sicher nicht zu. Es wäre aber sicher interessant zu diskutieren, ob die momentane politische Auseinandersetzung bereits Züge von Willkürmaßnahmen trägt, wie zum Beispiel das geplante Verbot von Paintball.
Die Antwort der Staatsanwaltschaft im vollen Wortlaut gibt es hier zu lesen.





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