Einträge tagged ‘herrmann

14
Jul
09

Reale Gewalt vs virtueller Gewalt

Vielleicht hätte der bayrische Innenminister, Herr Herrmann, seine Aufmerksam eher der realen als der virtuellen Gewalt widmen sollen, denn im Gegensatz zu virtueller Gewalt kommen bei realer Gewalt wirklich Menschen zu Schaden.

Wir erinnern uns: Herr Herrmann vergleicht ja gerne, übrigens mit Billigung der Staatsanwaltschaft, Videospieler mit Kinderschändern und auch sonst sind Videospiele für alles Leid dieser Welt verantwortlich.

Macht man allerdings einen Realitycheck, so sterben Menschen nicht durch Mausklicks und auch jemand mit einer Counterstrike-Packung zu erschlagen, dürfte ein langwieriges und recht fruchtloses Unterfangen sein.

Menschen sterben durch reale Kugeln aus realen Waffen, so wie es vor kurzem in Regensburg passiert ist, wo ein Musikstudent, der Polizisten mit einem Messer bedrohte von 8 Polizeibeamten mit insgesamt 16 Kugeln, von denen auch drei von hinten trafen, niedergeschossen wurde.

Die Polizei ist neben ihren Schusswaffen auch mit Schlagstöcken und Reizgas bewaffnet, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Entwaffnen eines Messerträgers nicht zum Standardprogramm des Trainings gehört. Die Verhältnismäßigkeit des Schusswaffeneinsatzes kann daher durchaus in Frage gestellt werden.

Herr Herrmann ist als Innenminister oberster Dienstherr der Polizei. Es würde den Menschen sicher mehr helfen, wenn er seiner Aufsichtspflicht als Dienstherr besser nachkommen würde, anstatt polemisch und beleidigend auf harmlose Videospieler verbal einzuschlagen. Aber vielleicht findet man ja einen Computer bei dem Toten, dann könnte man die Polizei medienwirksam für die Verhinderung eines Amoklaufs preisen.

13
Mai
09

Strafantrag: Die Antwort

Auf meinen Strafantrag gegen den bayrischen Innenminister Joachim Herrmann von Anfang April habe ich zwischenzeitlich eine Antwort von der Staatsanwaltschaft bekommen. Wenig überraschend wurde die Einleitung eines Verfahrens abgelehnt.

Als Nichtjurist habe ich den Eindruck, dass man sich durchaus Mühe mit der Begründung der Ablehnung sowie der strafrechtlichen Bewertung gemacht hat und mich nicht nur mit ein paar Textbausteinen abgespeist hat.

 

Auszug aus der Antwort der Staatsanwaltschaft

Auszug aus der Antwort der Staatsanwaltschaft

Bemerkenswert finde ich dabei folgendes, vielleicht gibt es unter den Lesern einen Juristen, der die einzelnen Punkte bewerten kann:

  • Meine Bezeichnung „legale gewalthaltige Videospiele“ bezeichnet die Staatsanwaltschaft als Euphemismus. Sie bezeichnet sie stattdessen als Killerspiele, wohlgemerkt ohne Anführungszeichen. Ist das die korrekte juristische Bezeichnung? Muss man dann legale gewalthaltige Filme als Killerfilme, legale gewalthaltige Bücher als Killerbücher und legale gewalthaltige Musik als Killermusik bezeichnen?
  • Man kann nur beleidigt werden, wenn man gezielt als Einzelperson oder Teil einer erkennbaren Personengruppe angesprochen wird. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist es zweifelhaft, ob Videospieler eine erkennbare Personengruppe darstellen.
    Ergänzung von mir: Mehr zu dieser Thematik findet man in der Wikipedia unter: „Soldaten sind Mörder„ 
    Danach sind Gruppen nur dann beleidigungsfähig, wenn sie eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Aufgabe erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können. Ein Grund mehr, dass sich die Gamer organisieren sollten.
  • Die Äußerungen von Herrn Herrmann stehen unter dem dem Schutz des § 193 StGB „Wahrung berechtigter Interessen“. Danach sind abwertende Äußerungen, auch gerade in der politischen Meinungsbildung, nur dann strafbar, wenn sie aus formalen Gesichtspunkten zu beanstanden sind. Die Staatsanwaltschaft nennt hier als Beispiel derbe Schimpfworte.
  • Volksverhetzung liegt nicht vor, dazu hätte Herr Herrmann zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufrufen müssen.
    Bemerkung von mir am Rande: Das trifft für die Äußerung von Herrn Herrmann sicher nicht zu. Es wäre aber sicher interessant zu diskutieren, ob die momentane politische Auseinandersetzung bereits Züge von Willkürmaßnahmen trägt, wie zum Beispiel das geplante Verbot von Paintball.

Die Antwort der Staatsanwaltschaft im vollen Wortlaut gibt es hier zu lesen.

02
Apr
09

Strafantrag

Ich habe gegen den bayrischen Innenminister Strafantrag wegen seiner Pressemeldung, in der er gewalthaltige Videospiele mit Kinderpornografie gleichsetzt, gestellt:

strafantrag-herrmann




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